Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Terminvermittlungsservices des HebaVaria e.V.

1. Geltungsbereich

Die AGB regeln den Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die die Vermittlung von Hebammen an die Leistungsempfängerin (Auftraggeberin) durch den HebaVaria e.V.

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem HebaVaria e. V. (Auftragnehmer) und der Leistungsempfängerin (Auftraggeberin).

2. Gegenstand des Vertrags/Vertragsabschluss

Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer, nach einem Termin bei einer freiberuflichen Hebamme zur Durchführung eines Termins der Wochenbettbetreuung und/ oder zur Übernahme einer Gesamtbetreuung zu suchen, indem sie unter den Kontaktdaten des HebaVaria e.V.in Kontakt tritt und die zur Erfüllung des Auftrags relevanten Daten mitteilt. Aktuelle Kontaktdaten sind info@hebammen-hotline-muenchen.de sowie Tel.: 089-12191204. Im Rahmen des Kontaktes wird die Auftraggeberin darüber informiert, dass die von ihr im Rahmen des Kontaktes erhobenen Daten an Hebammen zum Zweck der Vermittlung eines Termins übergeben werden, sofern die Auftragnehmerin ihr Einverständnis dazu am Telefon ausdrücklich erteilt.

Die Einverständniserklärung wird der Auftragnehmer in geeigneter Form dokumentieren.

Der Auftragnehmer schuldet bei Auftragsannahme keinen konkreten Erfolg (Terminoder Komplettvermittlung). Nach dem Vermittlungskontakt sucht der Auftragnehmer nach einem Termin bei einer Hebamme und meldet sich bei der Auftraggeberin zurück, ob ein Termin oder eine Gesamtbetreuung vermittelt werden kann.

Bei einem einzelnen ggf. vermittelten Termin bei der Hebamme findet dieser an einem von der ggf. vermittelten Hebamme vorher mitgeteilten Tag ohne Nennung der konkreten Uhrzeit statt.

Es besteht kein Anspruch auf weiterführende Betreuung durch die vermittelte Hebamme während der gesamten Wochenbettphase, vielmehr wird ein einziger Termin vermittelt. Jeder weitere Auftrag ist in dem Fall gesondert zu erteilen bzw. mit der Hebamme konkret zu vereinbaren.

Über den HebaVaria e.V. erfolgt keine Vermittlung einer bestimmten Hebamme (Wunschhebamme) oder ein Termin an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit (Wunschtermin).

3. Pflichten der Auftragnehmerin

Die durch den Auftragnehmer vermittelten Einzeltermine sind für die Auftraggeberin grundsätzlich verbindlich. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, sich am Tag des vermittelten Termins am vereinbarten Ort bereit zu halten, bis der Besuch durch die vermittelte Hebamme stattgefunden hat (spätestens bis 18 Uhr, es sei denn, die Hebamme kündigt eine spätere Uhrzeit im Lauf des Tages an).

Unvorhergesehene Abwesenheit wegen Erkrankung oder anderem triftigem Grund ist von der Auftraggeberin unverzüglich durch Anruf bei der Hotline des Auftragnehmers mitzuteilen.

4. Hebammen

Alle über HebaVaria vermittelten Hebammen erbringen die hebammenhilfliche Leistung im Wochenbett auf Basis eines gesonderten Behandlungsvertrags mit der Auftragnehmerin.

Sie sind freiberuflich und eigenverantwortlich tätig. Insofern haftet der Auftraggeber nicht für etwaige Verhinderung der ggf. vermittelten Hebamme an der Durchführung des Termins beziehungsweise die tatsächliche Erbringung der Betreuungsleistungen oder für hebammenhilfliche Durchführungen.

5. Kosten

(1) Die Vermittlungstätigkeit der Auftragnehmerin erfolgt unentgeltlich.

(2) Bei gesetzlich versicherten Auftraggeberinnen rechnet die ggf. vermittelte Hebamme die von ihr erbrachten Leistungen für die Betreuung im Wochenbett selbst gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ab.

Alle anderen Auftraggeberinnen erhalten von der ggf. vermittelten Hebamme eine Rechnung über die erbrachte Leistung auf Basis der Hebammengebührenverordnung – HebGebV. Die anfallenden Kosten der ggf. vermittelten Hebamme vereinbart diese auf der Grundlage einer eigenen Vereinbarung mit der Auftragnehmerin.